Allgemeine Geschäftsbedingungen der JG Enterprise Capital GmbH für IT-Betreuung, KI-Einrichtung und Automatisierung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Stand: 22.10.2026, Fassung 2
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist die JG Enterprise Capital GmbH, Bergfeld 18, 21647 Moisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 212141, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Günther (nachfolgend „Anbieter“). E-Mail: office@jg-enterprise-capital.com, Telefon: 0151 44535760.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über IT-Betreuung, KI-Einrichtung, Automatisierung und verwandte Leistungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht. Der Kunde bestätigt bei Auftragserteilung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungen und Vertragsschluss
(1) Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen: Bestandsaufnahme bestehender IT- und Büroabläufe, Einrichtung KI-gestützter Systeme (z. B. KI-Assistent, Anbindung an E-Mail, Kalender, Messenger oder Buchhaltung), Automatisierung von Abläufen, laufende IT-Betreuung aus der Ferne und, nach Vereinbarung, vor Ort.
(2) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung in Textform. Darstellungen auf der Website, im Konditionsblatt oder in Videos sind unverbindliche Beschreibungen und kein bindendes Angebot.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) annimmt oder der Anbieter einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.
(4) Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreisprojekt mit bestimmtem Ergebnis vereinbart ist, schuldet der Anbieter Dienstleistungen nach §§ 611 ff. BGB, also die fachgerechte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg.
(5) Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Automatisierte Buchhaltungs- oder Belegabläufe ersetzen nicht die Prüfung durch den Kunden oder seinen Steuerberater.
(6) Der Anbieter darf Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen lassen, wenn der Kunde zuvor zugestimmt hat; die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
§ 3 Betreuungs-Abo
(1) Mit dem Betreuungs-Abo sichert sich der Kunde gegen eine monatliche Pauschale die Erreichbarkeit des Anbieters als Ansprechpartner und den vergünstigten Stundensatz nach § 7. Die Pauschale enthält keine Inklusivstunden; jede Tätigkeit wird nach Aufwand abgerechnet.
(2) Erreichbarkeit bedeutet: Der Anbieter meldet sich auf Anfragen per E-Mail oder WhatsApp werktags (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen) innerhalb von 24 Stunden zurück. Die Rückmeldung ist eine Reaktion mit Einschätzung und nächstem Schritt, keine Zusage, das Anliegen in dieser Frist zu lösen.
(3) Einsätze an Wochenenden und Feiertagen erfolgen nur nach vorheriger Absprache und mit Zuschlag nach § 7 Abs. 3. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(4) Das Abo hat keine Mindestlaufzeit. Beide Seiten können es jederzeit in Textform zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Nach Ende des Abos kann der Kunde weiterhin Leistungen zum Stundensatz ohne Abo beauftragen; einen Anspruch auf Erreichbarkeit nach Abs. 2 hat er dann nicht mehr.
§ 4 Einrichtungsprojekte
(1) Ein Einrichtungsprojekt beginnt in der Regel mit einer Bestandsaufnahme. Sie klärt, ob sich die Umstellung auf ein KI-gestütztes System für den Kunden lohnt. Die Bestandsaufnahme wird nach Aufwand abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein kostenloses Erstgespräch von bis zu 30 Minuten ist keine Bestandsaufnahme.
(2) Einrichtungsprojekte werden je nach Vereinbarung zum Festpreis oder nach Aufwand abgerechnet. Beim Festpreis legt das Angebot den Leistungsumfang fest; Zusatzwünsche werden nach Aufwand oder per Nachtragsangebot abgerechnet.
(3) Ist ein Festpreisprojekt mit bestimmtem Ergebnis vereinbart, meldet der Anbieter die Fertigstellung. Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt wesentliche Mängel in Textform. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel benennt oder das Ergebnis produktiv nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Das eingerichtete System gehört dem Kunden. Er betreibt es nach der Einrichtung selbst und darf es selbst weiterentwickeln. Wartung, Aktualisierung und Fehlerbehebung nach Abnahme sind nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt werden.
(5) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden (§ 5) oder durch Drittanbieter (§ 6) verlängern Fristen entsprechend.
§ 5 Mitwirkung des Kunden, Datensicherung, Freigaben und Zugänge
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig die Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und Zugänge bereit, die für die Leistung nötig sind.
(2) Die Datensicherung liegt beim Kunden. Vor jedem Eingriff in Systeme, Konten oder Daten bestätigt der Kunde in Textform, dass eine aktuelle und wiederherstellbare Sicherung vorliegt. Fehlt die Bestätigung, darf der Anbieter den Eingriff aufschieben.
(3) Der Anbieter nimmt Änderungen an Systemen des Kunden nur nach dessen Freigabe vor. Die Freigabe kann für wiederkehrende, vorher beschriebene Tätigkeiten auch allgemein erteilt werden.
(4) Für die Betreuung richtet der Kunde dem Anbieter, wo der jeweilige Dienst dies ermöglicht, einen eigenen Administrator- oder Benutzerzugang ein. Ist das nicht möglich oder nicht sinnvoll (z. B. beim Kundenlogin des Server-Anbieters), kann der Kunde dem Anbieter seine Zugangsdaten überlassen. Der Anbieter verwahrt sie geschützt, nutzt sie ausschließlich für den Auftrag und gibt sie nicht weiter. Der Kunde kann den Zugang jederzeit sperren oder das Passwort ändern; für die Zeit der Sperre ist Betreuung nicht möglich. Nach Vertragsende ändert der Kunde überlassene Passwörter.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand abgerechnet.
(6) Der Kunde übermittelt dem Anbieter keine personenbezogenen Daten seiner eigenen Kunden, Patienten oder Mandanten. Screenshots, Fehlermeldungen und weitergeleitete Nachrichten schwärzt oder anonymisiert er vorher. Gehen dennoch solche Daten ein, verwendet der Anbieter sie nur für die jeweilige Anfrage und löscht sie danach.
§ 6 Drittanbieter und KI-Dienste
(1) Die eingerichteten Systeme nutzen Dienste Dritter, etwa KI-Anbieter, Server- und Hosting-Anbieter, E-Mail-, Kalender- oder Buchhaltungsdienste. Die Verträge mit diesen Anbietern schließt der Kunde selbst und in eigenem Namen; deren Entgelte trägt der Kunde unmittelbar. Der Anbieter vermittelt diese Verträge nicht.
(2) Für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Leistungsänderungen oder Vertragsbedingungen der Drittanbieter ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(3) KI-Systeme können fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse liefern. Der Kunde prüft Ergebnisse, bevor er sie nach außen gibt oder Entscheidungen darauf stützt, insbesondere bei Rechnungen, Verträgen, Zahlungen und Nachrichten an Dritte.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Dienste Dritter rechtmäßig nutzt, insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Kunden und Mitarbeiter. Der Anbieter weist auf ihm bekannte Risiken hin.
§ 7 Vergütung, Zuschläge, Fahrtkosten und Zahlung
(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot, sonst die folgenden. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Betreuungs-Abo, Pauschale: 30,00 EUR je Monat
Stundensatz mit Abo: 45,00 EUR je Stunde
Stundensatz ohne Abo: 90,00 EUR je Stunde
Fahrtkosten bei Vor-Ort-Terminen: 0,50 EUR je km, Hin- und Rückweg
(2) Zeitaufwand wird je Einsatz nach angefangenen 15 Minuten abgerechnet. Ein Einsatz umfasst alle Tätigkeiten für den Kunden an einem Kalendertag. Ihre Dauer wird zusammengerechnet, und erst die Tagessumme wird auf volle 15 Minuten aufgerundet (Beispiel: 10 und 25 Minuten am selben Tag ergeben 35 Minuten und werden als 45 Minuten abgerechnet). Bei Fernbetreuung fallen keine Fahrtkosten an.
(3) Für Einsätze an Samstagen gilt das 1,5-fache, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen das 2-fache des für den Kunden jeweils geltenden Stundensatzes. Mit Abo sind das 67,50 EUR bzw. 90,00 EUR je Stunde, ohne Abo 135,00 EUR bzw. 180,00 EUR je Stunde; ein im Angebot vereinbarter Stundensatz erhöht sich entsprechend. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag, gilt nur das 2-fache. Der Zuschlag fällt nur an, wenn der Einsatz auf Wunsch des Kunden oder nach Absprache mit ihm an diesem Tag stattfindet (§ 3 Abs. 3). Legt der Anbieter Arbeiten aus eigenem Entschluss auf einen solchen Tag, gilt der einfache Stundensatz. Auf Fahrtkosten wird kein Zuschlag erhoben.
(4) Die Abo-Pauschale wird monatlich im Voraus berechnet. Sie ist zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums des Abos fällig und wird an diesem Tag von der beim Abschluss hinterlegten Zahlungsmethode eingezogen. Leistungen nach Aufwand einschließlich Zuschlägen und Fahrtkosten werden monatlich nachträglich nach Abs. 7 bis 11 abgerechnet, Festpreisprojekte nach Abnahme, soweit das Angebot keine Abschläge vorsieht. Rechnungen, die nicht nach Abs. 9 eingezogen werden, sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(5) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform weitere Leistungen zurückhalten, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
(6) Der Anbieter kann die Preise für das Abo und die Stundensätze mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende in Textform ändern. Der Kunde kann das Abo dann zum Änderungszeitpunkt kündigen. Für bereits angebotene Festpreise gilt die Änderung nicht.
(7) Der Anbieter erfasst seine Tätigkeiten für den Kunden mit Datum, kurzer Beschreibung und Dauer. Er trägt sie zeitnah auf einer Übersichtsseite ein, die der Kunde ohne Anmeldung über einen persönlichen, nicht erratbaren Link aufrufen kann (Kundenseite). Der Kunde behandelt den Link vertraulich und gibt ihn nur an Personen weiter, die für ihn die Abrechnung prüfen. Auf Verlangen ersetzt der Anbieter den Link unverzüglich durch einen neuen. Am 1. des Folgemonats schließt der Anbieter den Vormonat ab. Er sendet dem Kunden an die bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse eine Leistungsaufstellung mit den abgerechneten Einsätzen, Zuschlägen und Fahrtkosten, dem Gesamtbetrag, der Zahlungsart, dem Ende der Einspruchsfrist und dem vorgesehenen Einzugstag. Die Leistungsaufstellung ist keine Rechnung. Gab es im Vormonat keine Leistungen nach Aufwand, entfällt sie.
(8) Der Kunde kann der Leistungsaufstellung innerhalb von 5 Kalendertagen nach ihrem Zugang in Textform widersprechen (Einspruch), am einfachsten per Antwort auf die E-Mail an office@jg-enterprise-capital.com. Geht die Leistungsaufstellung an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen zu, gilt sie am nächsten Werktag als zugegangen; fällt das Fristende auf einen solchen Tag, endet die Frist am nächsten Werktag. Die Leistungsaufstellung nennt das Fristende. Der Einspruch soll die beanstandeten Positionen benennen. Nach einem Einspruch zieht der Anbieter nichts ein, bis die Parteien die Aufstellung geklärt haben; bis dahin gerät der Kunde mit dem Betrag nicht in Verzug. Nach der Klärung erhält der Kunde eine berichtigte Leistungsaufstellung; eingezogen wird frühestens 2 Kalendertage nach deren Zugang. Kommt binnen 14 Tagen nach dem Einspruch keine Einigung zustande, kann der Anbieter den unbestrittenen Teil auf diesem Weg einziehen und über den bestrittenen Teil eine Rechnung nach Abs. 4 Satz 4 stellen. Die Einspruchsfrist bestimmt nur den Zeitpunkt des Einzugs. Lässt der Kunde sie verstreichen, gilt die Leistungsaufstellung nicht als anerkannt. Seine Einwendungen gegen die Abrechnung bleiben unberührt; zu viel gezahlte Beträge erstattet der Anbieter unverzüglich.
(9) Hat der Kunde beim Abschluss des Betreuungs-Abos eine Zahlungsmethode hinterlegt, die eine Belastung ohne seine erneute Mitwirkung zulässt, ermächtigt er den Anbieter, neben der Abo-Pauschale auch die Vergütung nach Aufwand von dieser Zahlungsmethode einzuziehen. Solche Methoden sind insbesondere Kredit- oder Debitkarte (auch über Apple Pay oder Google Pay), SEPA-Lastschrift und PayPal. Der Einzug erfolgt über den Zahlungsdienstleister des Anbieters (derzeit Stripe). Einzugstag ist der erste Werktag nach Ablauf der Einspruchsfrist; die Leistungsaufstellung nennt ihn. Die Vergütung wird am Einzugstag fällig. An diesem Tag stellt der Anbieter die Rechnung und zieht den Betrag ein. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung. Für die Wahl der Zahlungsmethode berechnet der Anbieter kein Entgelt.
(10) Bei SEPA-Lastschrift kündigt der Anbieter jeden Einzug spätestens 2 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag in Textform an (Vorabankündigung). Die im SEPA-Regelwerk vorgesehene Frist von 14 Kalendertagen wird insoweit verkürzt. Für die Vergütung nach Aufwand ist die Vorabankündigung in der Leistungsaufstellung enthalten. Für die Abo-Pauschale kann die Vorabankündigung einmalig für alle folgenden Einzüge gleicher Höhe erfolgen oder durch die Mitteilung, die der Zahlungsdienstleister vor jedem Einzug versendet. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz stehen in der Mandatsbestätigung und in der Vorabankündigung.
(11) Der Kunde erhält eine Rechnung mit Zahlungslink, die innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen ist, wenn
- die hinterlegte Zahlungsmethode keine Belastung ohne seine Mitwirkung zulässt,
- er die Ermächtigung nach Abs. 9 in Textform oder durch Entfernen der Zahlungsmethode widerruft oder
- ein Einzug fehlschlägt.
Für die Zahlung per Rechnung entstehen ihm keine Mehrkosten. Statt eine Rechnung zu senden, kann der Anbieter einen fehlgeschlagenen Einzug innerhalb von 14 Tagen wiederholen; bei Kartenzahlung erfolgen die Wiederholungen automatisch durch den Zahlungsdienstleister (bis zu achtmal), bei SEPA-Lastschrift nur nach erneuter Vorabankündigung. Schlagen bei der Abo-Pauschale alle Wiederholungsversuche fehl, endet das Abo automatisch; offene Beträge bleiben davon unberührt. Schlägt ein Einzug fehl oder wird eine Lastschrift zurückgegeben oder eine Kartenzahlung zurückgebucht, ersetzt der Kunde die dadurch entstandenen Entgelte von Bank und Zahlungsdienstleister, soweit er dies zu vertreten hat. Das ist etwa bei fehlender Deckung, falschen Kontodaten oder einer Rückgabe trotz berechtigter Forderung der Fall. Der Anbieter weist die Kosten nach; dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Rechte des Kunden gegenüber seiner Bank, insbesondere das Erstattungsrecht bei SEPA-Lastschriften, bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) In den Fällen von Abs. 2 ist die Haftung zusätzlich je Vertragsjahr auf die Summe der Vergütung begrenzt, die der Kunde in diesem Vertragsjahr an den Anbieter gezahlt hat oder zu zahlen hat. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 5 Abs. 2) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
(5) Für Ausfälle, Fehler und Schäden, die von Drittanbietern oder von Ergebnissen eines KI-Systems ausgehen (§ 6), haftet der Anbieter nur, soweit er sie nach Abs. 1 oder 2 zu vertreten hat.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Mängel, Datenschutz, Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
(1) Bei Festpreisprojekten mit bestimmtem Ergebnis bessert der Anbieter Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung nach. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme; für Schadensersatz gilt § 8, für Vorsatz und Arglist die gesetzliche Frist.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet oder Zugriff darauf erhält, schließen die Parteien vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt dafür ein Muster bereit. Ohne diesen Vertrag ist ein dauerhafter Zugang nach § 5 Abs. 4 nicht möglich.
(3) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und Zugangsdaten, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
(4) An den für den Kunden erstellten Konfigurationen, Skripten und Anleitungen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie in seinem Unternehmen zu nutzen und zu ändern. Der Anbieter darf allgemeines Wissen und nicht kundenspezifische Bausteine weiterverwenden.
(5) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen zum Vertrag, insbesondere Kündigungen, Freigaben und Mängelanzeigen, bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 22.10.2026 · Fassung 2 · ersetzt Fassung 1 vom 18.10.2026 (§ 7 Abs. 2 bis 4 geändert, Abs. 7 bis 11 neu). Für Verträge, die unter Fassung 1 geschlossen wurden, gilt Fassung 2 erst mit Zustimmung des Kunden.